Ihre Zeit ist für uns wertvoll
Sowohl in unserer kassenärztlichen Praxis, als auch in unserer Privatpraxis betreiben wir aufgrund unserer Spezialisierung ausschließlich eine Terminsprechstunde, um Wartezeiten für Sie so gering wie möglich zu halten. Gerade bei akuten Erkrankungen ist für Sie als Patient eine kurzfristige Terminvergabe zur Behandlung essentiell. Die Voraussetzung für einen kurzfristigen Akuttermin ist die Feststellung der Dringlichkeit/des Notfalls durch den Hausarzt oder die KV-Hotline 116117 - sie erhalten dann eine entpsrechende Notfallüberweisung. Die Kapazität der Norfallsprechstunde ist auf 5 Patienten beschränkt. Darüber hinaus bieten Ihnen bei festgestellter Dringlichkeit kurzfristige Termine in der Regel innerhalb von zwei Wochen an.
Wir bemühen uns die Wartezeiten für Sie so kurz wie möglich zu halten - aus diesem Grund bitten wir Sie Ihre Termine einzuhalten, um Verzögerungen im Ablauf so gering wie möglich zu halten. Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, Ihren Termin wahrzunehmen, so bitten wir um rechtzeitige Absage des Termins, gerne auch per email.
Krankenversicherung/Abrechnung
Wir rechnen zu Lasten der gesetzlichen sowie der privaten Krankenkassen ab. Sollten Sie, nach Beratung, sich für die Durchführung einer individuellen Gesundheitsleistung entscheiden oder eine privatärzliche Abrechnung erhalten, so wird das Honorar nach der Gebührenordnung für Ärzte in der aktuellen Fassung erhoben. Die Honorare für medizinische Leistungen werden von den Privatversicherungen und Beihilfestellen übernommen.